PatientInneninformation

Ich bin als Wahltherapeutin mit Hausbesuchen tätig (ÖGK, BVAEB, SVS).

Eine ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung durch den/die Hausärztin oder Fachärztin. Die Verordnung darf vor dem ersten Termin nicht älter als zwei Wochen sein.

Die Therapie findet bei Ihnen zuhause statt. Um eine Erstattung der Hausbesuchspauschale zu erhalten, ist es wichtig, dass auf der Verordnung ihres Arztes/ ihrer Ärztin "Ergotherapie + Hausbesuch" geschrieben steht. 

 

Die Therapiekosten müssen Sie vorerst selbst übernehmen. Nach Einreichung der Verodnung, der Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung bei Ihrer Versicherung, bekommen Sie einen Teil der Kosten zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert bei den jeweiligen Versicherungen (siehe untenstehende Tabelle).

 

SVS: Hier benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung. Dafür muss der Verordnungsschein mit dem zuvor von mir erstellten ergotherapeutischen Behandlungsplan an Ihre Versicherung gesendet werden. Dies erfolgt nach der ersten Therapieeinheit, welche noch bewilligungsfrei ist.

 

ÖGK und BVAEB: bewilligungsfrei

 

Ablauf der Therapie: 

1. Termin: Erstgespräch, Anamnese, Zielformulierung

Folgetermine: Therapiemaßnahmen, um das Therapieziel zu erreichen 

Letzte Therapieeinheit: Abschlussgespräch und Zielevaluierung

Tarifübersicht

Ergotherapie Kosten
Einheit 30 min € 55
Einheit 45 min € 70
Einheit 60 min € 85
Pro Einheit wird zusätzlich eine Hausbesuchspauschale verrechnet entspricht der Höhe der Rückerstattung Ihrer Versicherung

Rückerstattung (Stand November 2024)

ÖGK Rückerstattung Selbstbehalt
30 min € 29,54 € 25,46
45 min € 44,32 € 25,68
60 min € 59,09 € 25,91
Hausbesuch € 29,54 € 0
BVAEB Rückerstattung Selbstbehalt
30 min € 29,54 € 25,46
45 min € 44,31 € 25,69
60 min € 59,08 € 25,60
Hausbesuch € 25,97 € 0
SVS Rückerstattung Selbstbehalt
30 min € 28,80 € 26,20
45 min € 43,20 € 26,80
60 min € 57,60 € 27,40
Hausbesuch € 28,80 € 0

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